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Die SpielerInnen werden gebeten,
vor Spielbeginn die Plätze durch Eintragen in den Zeitplan zu belegen. Die
Belegung ist frühestens einen Tag vorher möglich. Für die Spielzeit haben sich
alle SpielerInnen namentlich einzutragen.
 
 Beispiel: Erika Schmitz /
Gerd Müller
Buch /
Koch
Müller Meier
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Die SpielerInnen dürfen zunächst
nur einen Platz belegen. Nach Ablauf der Spielzeit ist eine erneute Belegung
möglich. Bei hoher Auslastung der Plätze sind möglichst Doppelpaarungen zu
bilden.
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Nur
namentlich eingetragene SpielerInnen sind spielberechtigt. Es ist nicht
zulässig, unter dem Namen eines anderen Mitgliedes zu spielen. Sofern eine
Platzbelegung nicht wahrgenommen wird, ist diese möglichst frühzeitig zu
streichen.
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Das Betreten der Plätze ist nur in
Tennis-Sportkleidung und sauberen Tennisschuhen gestattet.
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Nach jeder Spielzeit müssen die
Plätze ordnungsgemäß abgezogen werden. Bei Verlassen sind die Plätze
abzuschließen, sofern nicht nachfolgende Spieler bereitstehen.
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Für Medenspiele, Turniere und
Ranglistenspiele gelten Sonderregelungen.

Für Gastspieler sind darüber hinaus
folgende Punkte zu beachten:
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An Wochentagen (außer Feiertagen)
von montags bis freitags um 14:00 Uhr können Gäste ohne besondere
Einschränkungen die Plätze buchen.
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An Wochenenden und Feiertagen
können Gastspieler die von den Mitgliedern nicht in Anspruch genommenen
Spielzeiten buchen. In diesen Fällen darf die Eintragung in den Zeitplan aber
frühestens eine Stunde vor Spielbeginn vorgenommen werden.
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Die Gastspielgebühr beträgt 6,- €
je Platz / Stunde; für Gäste, die gemeinsam mit Clubmitgliedern spielen, 3,- €
je Platz / Stunde.
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Die Spielberechtigungsscheine
können bei den unten genannten „Verkaufsstellen“ erworben werden. Für die
Dauer der Spielzeit haben Gäste ihre Spielberechtigung gut sichtbar im
Zeitplankasten auszuhängen.
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Für den jeweils den Gästen
leihweise überlassenen Platzschlüssel ist ein Pfand von 10,- € zu hinterlegen.
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Bei Nichtinanspruchnahme des
Platzes, unabhängig vom jeweiligen Grund (z.B. Regen), wird das Entgelt nicht
zurückgezahlt.

„Verkaufsstellen“ für
Spielberechtigungsscheine:
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Schreibwaren LOTTO-TOTO Spohr, Hauptstraße 44
·
Pension „Zur Friesenschenke“, Burgstraße 56

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