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letztes Update am 27.09.2011

 

     

Platzordnung

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  1. Die SpielerInnen werden gebeten, vor Spielbeginn die Plätze durch Eintragen in den Zeitplan zu belegen. Die Belegung ist frühestens einen Tag vorher möglich. Für die Spielzeit haben sich alle SpielerInnen namentlich einzutragen.

Wenn Sie ein Einzel spielen, tragen Sie sich bitte so in den Spielplan am Platz ein!Wenn Sie ein Doppel spielen, tragen Sie sich bitte so in den Spielplan am Platz ein!

 

Beispiel:                             Erika                                              Schmitz /

                        Gerd              Müller                          Buch /               Koch              

                           Müller                                                   Meier

 

  1. Die SpielerInnen dürfen zunächst nur einen Platz belegen. Nach Ablauf der Spielzeit ist eine erneute Belegung möglich. Bei hoher Auslastung der Plätze sind möglichst Doppelpaarungen zu bilden.

  2. Nur namentlich eingetragene SpielerInnen sind spielberechtigt. Es ist nicht zulässig, unter dem Namen eines anderen Mitgliedes zu spielen. Sofern eine Platzbelegung nicht wahrgenommen wird, ist diese möglichst frühzeitig zu streichen.

  3. Das Betreten der Plätze ist nur in Tennis-Sportkleidung und sauberen Tennisschuhen gestattet.

  4. Nach jeder Spielzeit müssen die Plätze ordnungsgemäß abgezogen werden. Bei Verlassen sind die Plätze abzuschließen, sofern nicht nachfolgende Spieler bereitstehen.

  5. Für Medenspiele, Turniere und Ranglistenspiele gelten Sonderregelungen.

Für Gastspieler sind darüber hinaus folgende Punkte zu beachten:

 

  1. An Wochentagen (außer Feiertagen) von montags bis freitags um 14:00 Uhr können Gäste ohne besondere Einschränkungen die Plätze buchen.

  2. An Wochenenden und Feiertagen können Gastspieler die von den Mitgliedern nicht in Anspruch genommenen Spielzeiten buchen. In diesen Fällen darf die Eintragung in den Zeitplan aber frühestens eine Stunde vor Spielbeginn vorgenommen werden.

  3. Die Gastspielgebühr beträgt 6,- € je Platz / Stunde; für Gäste, die gemeinsam mit Clubmitgliedern spielen, 3,- € je Platz / Stunde.

  4. Die Spielberechtigungsscheine können bei den unten genannten „Verkaufsstellen“ erworben werden. Für die Dauer der Spielzeit haben Gäste ihre Spielberechtigung gut sichtbar im Zeitplankasten auszuhängen.

  5. Für den jeweils den Gästen leihweise überlassenen Platzschlüssel ist ein Pfand von 10,- € zu hinterlegen.

  6. Bei Nichtinanspruchnahme des Platzes, unabhängig vom jeweiligen Grund (z.B. Regen), wird das Entgelt nicht zurückgezahlt.

 „Verkaufsstellen“ für Spielberechtigungsscheine:

·        Schreibwaren LOTTO-TOTO Spohr, Hauptstraße 44

·        Pension „Zur Friesenschenke“, Burgstraße 56